ANGEBOT
Mein Angebot richtet sich an Erwachsene und hat folgende Schwerpunkte:

Beratung und therapeutische Begleitung:
  • in schwierigen Lebenssituationen (z.B. bei Todesfällen, körperlichen Erkrankungen, Trennung, Scheidung oder Arbeitsplatzverlust)
  • während und nach Erschöpfungszuständen («Burnout») und beim Wunsch, aus dem Kreislauf der Überlastung herauszutreten
  • bei Sinnkrisen, Traumata, Trauer, Angst und Depression
  • in Übergangs- oder Veränderungsphasen
  • beim Wunsch, Vergangenes loszulassen und neue Perspektiven zu entwickeln

Ziel der Begleitung kann sein:
  • einen hilfreichen Prozess in Gang zu setzen
  • innere Blockaden zu lösen
  • wenig hilfreiche Gedanken zu identifizieren und aufzugeben sowie dienliche Gedanken aufzubauen
  • eigene Stärken und Ressourcen zu entdecken
  • konkrete Lösungswege zu finden

Gerne dürfen Sie sich auch melden, wenn Sie keine länger dauernde Therapie, sondern eine Klärung in einer für Sie unklaren Situation wünschen.
TARIFE
Kostenübernahme über die obligatorische Grundversicherung:
Die psychologische Psychotherapie wird über die obligatorische Grundversicherung finanziert. Hierfür braucht es eine ärztliche Anordnung (z.B. durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt). Die Grundversicherung bezahlt die Psychotherapie abzüglich der gesetzlichen Kostenbeteiligung: Zuerst muss Ihre Franchise aufgebraucht sein, danach besteht ein Selbstbehalt von 10%.

Selbstzahler:
Selbstverständlich können die Konsultationen auch selbst finanziert werden, insbesondere, wenn es nicht um eine Psychotherapie im engeren Sinne, sondern eher um eine Beratung geht. Die Tarife richten sich in diesem Fall nach den Empfehlungen der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP. Der Stundenansatz beträgt CHF 180.– (inkl. Vor- und Nachbereitungen).

Kostenübernahme über die Invalidenversicherung:
Bei Vorliegen eines von der IV anerkannten Geburtsgebrechens übernimmt diese die Kosten für eine Psychotherapie bis zum 20. Lebensjahr.

Kostenübernahme über die Unfallversicherung:
Steht eine psychische Symptomatik im Zusammenhang mit einem Unfall, so übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für eine Psychotherapie.

Terminabsagen:
Bitte beachten Sie, dass Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, im Rahmen der reservierten Zeit privat in Rechnung gestellt werden können.